Ahrens & Schwarz Kiew

ukrainische Personalvermittlung

Arbeitskräftevermittlung nach Deutschland

Wir vermitteln in sämtliche Berufsbereiche, sowohl in regulierten als auch nichtregulierten Berufen Arbeitskräfte mit Hochschulausbildung und Berufsausbildungsabschlüssen aus der Ukraine nach Deutschland. Ein Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt im individuellen Ansatz unserer Vermittlungstätigkeit, der Berufsanerkennung und Gleichwertigkeitsprüfungen. Besondere Kompetenz haben wir durch unsere jahrelange ausschließliche Vermittlung ukrainischer Arbeitskräfte und dadurch resultierende Zusammenarbeit mit deutschen und ukrainischen Behörden sowie Universitäten und Berufsfachschulen.

Unser Unternehmen ist seit 2004 in der Ukraine tätig und beschäftigt hier vor Ort in Kiew, unter anderem spezialisierte Juristen und unsere deutsche Geschäftsführung ist mit den Gegebenheiten, der Nachfragesituation und den rechtlichen Grundlagen des deutschen und ukrainischen Arbeitsmarktes bestens vertraut. Außerdem beschäftigt unser Unternehmen an deutschen Landgerichten allgemein beeidigte Dolmetscher. Zusätzlich verfügt unser Unternehmen über mehr als 15 Jahre Erfahrung bei der Beantragung und Erteilung von Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen. Natürlich verfügen wir ebenso über entsprechend langjährige Erfahrung mit Behörden, wie Arbeitsagentur, Bezirksregierungen, IHKs, Botschaft und Ausländerbehörden, so dass wir mit allen rechtlichen Vorschriften und Verwaltungsabläufen der beteiligten Behörden durch jahrelange Praxis bestens vertraut sind.

Unsere Leistungen reichen von der Arbeitskräftesuche in allen Regionen und Berufsgruppen in der Ukraine und Vermittlung zu Ihnen als Arbeitgeber in Deutschland, bis hin zur Zeugnisanerkennung, Gleichwertigkeitsprüfung, Beantragung der vorläufigen Berufserlaubnis, Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsaufnahme, bis hin zur Visumsbeantragung und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung.

Der Vorteil einer Zusammenarbeit mit uns ist darüber hinaus, dass wir alle Leistungen aus einer Hand anbieten können. Es brauchen keinerlei Fremdanbieter, für Legalisationen, Apostillierungen und Übersetzungen zur Berufsanerkennung usw. mehr eingeschaltet werden.

Wir beschäftigen sogar selbst an deutschen Landgerichten beeidigte Dolmetscher, so dass unsere Übersetzungen Gültigkeit bei allen deutschen Behörden haben.

Sollten die Deutschkenntnisse für die Berufserlaubnis oder Arbeitsaufnahme nicht ausreichend sein, besteht über unser Partnerunternehmen „Widerstrahl“ in Kiew die Möglichkeit die Kenntnisse der Bewerber in zertifizierten Deutschkursen zu verbessern und/oder ALTE/GER Zertifikate abzulegen, welche in Deutschland gültig, und zum Nachweis der Sprachkenntnisse zur Berufsausübung geeignet sind.

Wir sind ausschließlich an legaler Arbeitsvermittlung entsprechend den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine interessiert.

Natürlich verfügen wir als seriöser Anbieter über eine Lizenz zur internationalen Arbeitsvermittlung des Sozialministeriums der Ukraine (Ministerium für Sozialpolitik, Lizenz Nr. 502, v. 04.04.19)

Beschäftigung von Ukrainern und Drittstaaten-Angehörigen in Deutschland

Erledigung sämtlicher Formalitäten zur legalen Arbeitsaufnahme von Ukrainern in Ihrem Betrieb

In unserer Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber bereits in Kontakt mit potentiellen Arbeitskräften aus der Ukraine stehen, aber nicht wissen, was dann weiter unternommen werden muss, um die Arbeitskräfte in Deutschland legal zu beschäftigen. Eine Vermittlung aber gar nicht erforderlich ist.

Hier sind wir Ihnen gerne vollumfänglich behilflich und erledigen alle notwendigen Schritte für Sie aus einer Hand bis zur Anreise. Wir prüfen hier zunächst, ob der Bewerber überhaupt über die gesetzl. Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland verfügt, was bei vielen Ukrainern, aufgrund fehlender Ausbildung nicht möglich ist. Eine Beschäftigung von Hilfskräften, oder Personen aus Drittstaaten ohne Ausbildung ist in Deutschland nicht erlaubt. D.h. Ukrainer können nur in Ihrem studierten oder erlernten Beruf beschäftigt werden. Liegt eine solche Ausbildung nicht vor, ist eine Beschäftigung gar nicht möglich.

Ob der Kandidat also formal geeignet ist, können wir Ihnen sofort sagen, wenn wir die Ausbildungsunterlagen sehen. Wir stellen also keine sinnlosen Anträge, welche nur Kosten verursachen.

Wenn das der Fall ist und die Ausbildungen für eine Beschäftigung in Ihrem Betrieb geeignet sind, veranlassen wir ggf. Berufsanerkennungen, bzw. Studiengleichwertigkeitsprüfungen, holen die Vorabzustimmung zur Arbeitsaufnahme bei der Arbeitsagentur ein und führen dann die Visumsantragstellungen bei der deutschen Botschaft in Kiew durch.

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme sind wir ebenfalls behilflich.

Natürlich erledigen wie auch alle notwendigen Vorarbeiten, wie Übersetzungen und Beglaubigungen der erforderlichen Unterlagen.

Auch bei der Abfassung der Arbeitsverträge sind wir gerne behilflich, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Sie brauchen sich praktisch um Nichts zu kümmern, wir erledigen alles Wesentliche mit einer Vollmacht für Sie.

Damit ist sichergestellt, dass alles schnellstmöglich, rechtssicher und mit dem für Sie geringsten Aufwand abgewickelt wird.

Für diese Leistungen berechnen wir Pauschalpreise, sodass von Anfang an Kostentransparenz gegeben ist und keine Überraschungen durch versteckte Kosten entstehen.

Auch Schwierigkeiten, wie Einreiseverbote, Visumsablehnungen, oder Strafsachen im Zusammenhang mit Voraufenthalten bearbeiten wir im Rahmen unserer Rechtsanwaltskanzlei.

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