Hochschulabsolventen aus der Ukraine, Fachkräfte mit Hochschulabschluss
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ukrainische Arbeitnehmer zur Arbeitsaufnahme entsprechend ihrer Hochschulqualifikation zu einem in Deutschland ortsüblichen Gehalt einzustellen.
Voraussetzung ist, dass der Bewerber über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügt.
Eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit findet nicht mehr statt. Es wird nicht mehr geprüft, ob für den Arbeitsplatz ein Bewerber aus Deutschland oder der EU vorhanden ist. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Gehaltes findet aber weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit statt.
Hier vermitteln wir Bewerber mit Hochschulabschluss individuell.
Richten Sie bitte entsprechende Anfragen an uns. Wir vermitteln Bewerber aus allen Berufsgruppen mit Universitätsabschluss.
Erwerbstätigkeit in Deutschland mit einem Hochschulabschluss