Ahrens & Schwarz Kiew

ukrainische Personalvermittlung

Kriegszustand in der Ukraine / Beschäftigungsmöglichkeiten von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland. Änderungen der Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsvermittlung

Durch die politische Krise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine sind einige sehr wesentliche Änderungen im Aufenthaltsrecht und den arbeitsrechtlichen Vorschriften in Deutschland und Europa eingetreten, welche es nunmehr möglich machen, Ukrainer nicht mehr nur als Fachkräfte, sondern auch als Hilfskräfte, oder Berufs-/Ausbildungsfremd in Deutschland zu beschäftigen, was vorher so nicht möglich war. Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist praktisch unbeschränkt für Ukrainer geöffnet worden und er steht Ukrainern voll zur Verfügung.

Es ist nunmehr sowohl möglich, Ukrainer welche als Flüchtlinge einreisen, als auch Ukrainer, welche sich bereits als Flüchtlinge in Deutschland und der EU befinden, zu beschäftigen. Eine Ausbildung oder Studium ist dazu nicht mehr erforderlich.

Derartige Arbeitskräfte vermitteln wir Ihnen und organisieren die Anreise, sowie die Behördenformalitäten.

Rechtsgrundlage ist § 24 AufenthG.

Früher war es nur möglich Ukrainer als Fachkräfte zu beschäftigen. D.h., es musste gem. Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Gleichwertigkeitsfeststellung eines Ausbildungsberufes vorliegen oder die Gleichwertigkeit eines Hochschuldiploms gegeben sein. Ohne Berufs- oder Hochschulausbildungen konnten Ukrainer als Drittstaater nicht in Deutschland beschäftigt werden. Und das auch nur im jeweiligen Ausbildungsberuf oder entsprechend dem Studiengang.

Das ist nun nicht mehr der Fall. Ukrainer können ohne derartige Berufs- oder Hochschulausbildungen in jedem Beruf beschäftigt werden (mit Ausnahme regulierter Berufe, wie Ärzte, Pfleger usw.).

Das bedeutet für Arbeitgeber, dass man mit jedem Ukrainer Arbeitsverträge abschließen und diese in beliebigen Tätigkeiten im Betrieb beschäftigen kann. Dies war bislang eine Hürde, welche eine Beschäftigung für viele Ukrainer ausgeschlossen hat, da sie nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügten.

Die Beschäftigung auf Helferstellen oder als Angelernte, war generell ausgeschlossen. Das ist nun nicht mehr der Fall. Ukrainer können nunmehr auch als Helfer und angelernte Arbeitskräfte ohne Ausbildungsnachweise beschäftigt werden.

Es muss lediglich der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden.

Es ist dabei auch egal ob die Ukrainer sich bereits in Deutschland befinden oder noch in der Ukraine und zum Zweck der Arbeitsaufnahme einreisen. Allerdings besteht derzeit noch die Schwierigkeit, dass die meisten Männer nicht ausreisen dürfen, da sie der ukrainischen Wehrerfassungspflicht unterliegen.

Von daher können derzeit in der Praxis nur Frauen und Minderjährige aus der Ukraine ausreisen.

Wenn das Kriegsrecht in der Ukraine abgeschafft wird, wird sich dies ändern.

Aufnahmeverfahren, Ablauf, rechtliche Grundlagen

Ukrainer dürfen nunmehr ohne Visum in Deutschland einreisen. Hierzu sind keine Ausweispapiere oder Visa nötig.

Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Grundlage ist der Beschluss des Rats der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vom 04.03.2022. Von diesem Beschluss erfasst sind:

  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten,
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  • Familienangehörige des genannten Personenkreises, sowie
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Ukrainische Geflüchtete können EU-weit den Status als Kriegsflüchtlinge beantragen. Ein Asylantrag ist daher nicht notwendig. Wer keine dauerhafte Unterkunft gefunden hat, muss sich zunächst beim Ankunftszentrum, oder der örtlichen Ausländerbehörde registrieren lassen. Die Registrierung ist jedoch nur der erste Schritt zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis.

Als Kriegsflüchtling erhält man ein Aufenthaltsrecht von zunächst zwei Jahren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Erwerbstätigkeit muss aber zuvor von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.

Bereits bei einer Antragstellung können die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Dies ist ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet werden.

Wer kann den Antrag wo stellen?

In der Regel ist die Ausländerbehörde der Stadt zuständig, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben – also zumindest für einige Wochen oder Monate verbleiben würden. Wenn Sie also nur einstweilen untergekommen sind und in wenigen Wochen noch weiterziehen möchten, stellen Sie den Antrag bitte erst bei der Behörde des Zuzugsortes.

Die Ausländerbehörde kann die Aufenthaltserlaubnis nur an Geflüchtete aus der Ukraine erteilen, die bereits dauerhaft Wohnraum gefunden haben. Dafür müssen Sie entweder durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten registriert und nach verteilt worden sein oder zumindest bereits eine dauerhafte Unterkunft (zum Beispiel in einer angemieteten Wohnung oder bei Verwandten) gefunden haben.

Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz arbeiten?

Ja, Sie können sofort arbeiten und benötigen keine weitere Arbeitserlaubnis. Zu Ihrer eigenen Absicherung schließen Sie bitte immer einen ordentlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Sie können auch ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler, zum Beispiel als Künstler, selbstständig tätig werden. Da hierfür weitere Genehmigungen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich zuvor beraten zu lassen.

Unser Angebot für Arbeitgeber in Deutschland

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, dürfen bis zu drei Jahre in der EU arbeiten. Wir sind bereits seit über 15 Jahren als Arbeitsvermittlung mit ukrainischer Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung in Deutschland und vor Ort in der Ukraine tätig. Nunmehr ist bedingt durch die Umstände, ein Schwerpunkt unserer Arbeit die Vermittlung von Flüchtlingen auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Wir vermitteln Ihnen neben Fachkräften nun auch ungelernte und angelernte Arbeitskräfte in allen Branchen. Die Arbeitskräfte befinden sich teils bereits in Deutschland und teils noch in der Ukraine.

Die Beschäftigung ist natürlich völlig legal.

Wir organisieren die Anreise und führen Beratungen rund um Einreise, Aufenthalt, Anmeldung usw. durch.

Auf Wunsch erledigen wir auch alle Formalitäten, rund um Arbeitsaufnahme von Ukrainern in Deutschland.

Unsere Partner

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